Vermächtnis und Zustiftung
Zustiften heißt für den Frieden dauerhaft sorgen
Friedensdienste und Entwicklungsvorhaben brauchen finanzielle Unterstützung. Wer diese Arbeit auf zukunftsfähige Weise fördern möchte, kann sich durch eine Zustiftung, ein Vermächtnis oder eine Erbschaft an der EIRENE-Stiftung beteiligen.
Der Mindestbetrag für eine Zustiftung liegt bei 2.500 Euro. Die Gelder werden nach strengen ethischen Kriterien angelegt und die jährlichen Erträge fließen in Vorhaben für Frieden, Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung. Das Kapital bleibt erhalten. Die EIRENE-Stiftung ist von ihrer Struktur her auf Zukunft ausgerichtet und gewährleistet, dass auch zukünftig wichtige Projekte verwirklicht werden können.
Die EIRENE-Stiftung wurde im Jahr 2000 gegründet. Seither haben viele Zustiftungen dazu beigetragen, dass das Kapital der Stiftung auf rund vier Millionen Euro gewachsen ist. Kapitalerträge in Höhe von insgesamt über einer halben Million Euro wurden bisher zur Finanzierung der Friedensprojekte von EIRENE Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V. verwendet. Auch andere Friedensvorhaben wurden in kleinerem Maße unterstützt.
Die EIRENE-Stiftung wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet und von einem Kuratorium kontrolliert. Diese Gremien wachen darüber, dass die Stiftungsgelder ausschließlich in sozial- und umweltverträgliche Geldanlagen fließen. Gerne schicken wir Ihnen den aktuellen Finanzbericht der EIRENE-Stiftung zu.
Steuerliche Begünstigung
Das Stiften und Zustiften wird vom Staat gefördert. Zustiftungen können in Höhe von bis zu einer Million Euro auf 10 Jahren verteilt steuerlich abgesetzt werden. Eine Zustiftung durch Vermächtnis oder Erbschaft ist frei von Erbschaftssteuer, da die EIRENE-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Das vererbte oder vermachte Vermögen fließt daher zu 100 Prozent in die Stiftung.
Darlehen
Sie können die EIRENE-Stiftung auch durch ein zinsloses Darlehen in beliebiger Höhe unterstützen. Die Zinserträge gehen in friedensfördernde Projekte. Das Darlehen kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten wieder zur Verfügung gestellt werden.
Erbschaft oder Vermächtnis
Sie können einen Teil Ihres Vermögens an die EIRENE-Stiftung vererben oder vermachen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über Ihre Absicht informieren. Gerne beraten wir Sie. Wichtig ist, dass Sie in einem Testament diesen Willen eindeutig schriftlich bekunden. Für das vererbte oder vermachte Vermögen ist keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Es fließt daher zu 100% in die Stiftung.
Wir beraten Sie gerne, um Ihre individuelle Form der Förderung zu finden. Bitte nehmen Sie mit Ali Al-Nasani, 02631 8379-11, bethge [at] eirene [dot] org (al-nasani[at]eirene[dot]org) oder Anne Dähling, 02631-8379-18, daehling [at] eirene [dot] org (daehling[at]eirene[dot]org) Kontakt auf.
Downloads
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- darlehensvertrag_stiftung.pdfpdf, 102.26 KB
- satzung_eirene-stiftung_2015.pdfpdf, 100.53 KB