Arbeiten im EIRENE-Haus
Solidarisches Einheitsgehalt
Seit Anfang der 1980er Jahre gilt bei EIRENE ein Gehaltssystem, das den Namen ,,Solidarisches Einheitsgehalt“ trägt. Es ist ein Einheitsgehalt in dem Sinne, dass es sich ab dem 01.07.2024 für alle Mitarbeitenden in 3 Gehaltsstufen bemisst, unabhängig von deren Tätigkeit, Qualifikation und Position bei EIRENE, Betriebszugehörigkeit spielt jedoch eine Rolle bei der Eingruppierung. Die 3. Gehaltsstufe orientiert sich am TVöD Bund Entgeltgruppe 9b Stufe 4. Es ist ein solidarisches Gehalt, weil es im Konsens der Mitarbeitenden entstanden ist und nahe am mittleren Haushaltseinkommen in unserer Gesellschaft liegt. Das "Solidarische Einheitsgehalt" ist ein prägendes Element auf unserem gemeinsamen Friedensweg.
Das System kennt 3 Stufen: Die Einstiegsstufe beträgt 3.852,06 Euro brutto, die Gehaltsstufe 2 beträgt 4.102,06 Euro brutto und die Gehaltsstufe 3 ist angelehnt an die Entgeltgruppe 9b Stufe 4 des TVöD-Bund und beträgt 4.352,06 Euro brutto (Stand: Juli 2024). Alle neuen Mitarbeitenden beginnen in der Einstiegsstufe. Nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit wird das Gehalt um 250,- € erhöht (Gehaltsstufe 2), nach weiteren 24 Monaten erfolgt die Einstufung in die 3. Gehaltsstufe. Es gelten Sonderregelungen für Familien und Pflegende, um soziale Härten auszugleichen. EIRENE zahlt bei der Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) für die Mitarbeitenden ein, um ihnen eine Betriebsrente zu ermöglichen. Aktuell sind es 6.5 Prozent des Gehalts.
Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung
Jeder und jede hat einen eigenen Zuständigkeitsbereich, für den sie oder er verantwortlich ist. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf die Erledigung der Aufgaben, sondern auch auf die gute Qualität der Arbeit und ggf. der Zusammenarbeit. Über die Verantwortung ist regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Kontrolle ist nur bei besonders fehleranfälligen Arbeiten üblich und dient der Qualitätssicherung. Gleichzeitig stellen wir durch die Einladung zur Partizipation eine aktive Teilhabe von allen beteiligten Mitarbeitenden an den Prozessen und Entscheidungen sicher. Dies geschieht typischerweise in monatlichen Besprechungen. Entscheidungen werden im Konsens erarbeitet. Nur bei dringlicher Abwendung von Schaden ist die jeweilige Leitung berechtigt, eine alleinige Entscheidung zu treffen. Über diese muss zeitnah Rechenschaft abgelegt werden.
Ökologisches Leben in der Geschäftsstelle
Der Strom für die Geschäftsstelle kommt aus erneuerbaren Energien, wir benutzen nachhaltig erzeugtes Büromaterial und für das tägliche Mittagessen sorgt eine gemeinschaftliche Kochgruppe unter Verwendung von Erzeugnissen aus ökologischer Landwirtschaft und fairem Handel.
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