Konflikt- und Beschwerdemanagement
Was tun wenn's brennt?
Wenn es zu Konflikten über angemessenes Verhalten kommt, so sollen diese im direkten Kontakt bilateral oder im zuständigen Gremium angesprochen und geklärt werden. Dies wird im Sinne einer kollegialen Beratung oder eines gemeinsamen Einübens neuen Verhaltens geschehen. Dienstvorgesetzte haben die Verantwortung, auf die Einhaltung von Absprachen zu achten und gegebenenfalls in einem Personalgespräch konsequentes Handeln einzufordern. Bei EIRENE hat die konsensorientierte Konfliktbearbeitung Vorrang. Deshalb streben wir im Idealfall Verhaltensänderung für die Zukunft und Wiedergutmachung für entstandenen Schaden an.
Möglichkeiten von Beschwerden
Doch nicht immer ist das direkte Konfliktgespräch möglich. Die Beschwerde ist ein Weg, den wir insbesondere Geschädigten und ihren Verbündeten eröffnen. Es ist uns bewusst, dass wir nicht allen Menschen in allen Situationen weltweit zumuten können, Probleme im direkten Kontakt offen anzusprechen. Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex dürfen deshalb alle bei und mit EIRENE engagierten Personen ihre Beschwerde melden.
An wen wird die Beschwerde gerichtet?
Ansprechperson für eine Beschwerde ist der/die Verantwortliche für das Arbeitsumfeld der Beschwerde. Wenn es den Geschädigten oder ihren Verbündeten einfacher ist, sich an andere Mitwirkende bei EIRENE zu wenden, so ist dies möglich. In Absprache mit den Beschwerdeführenden wird diese Person die Beschwerde an die für das Arbeitsumfeld verantwortliche Person oder deren Vorgesetzte/n weiterleiten.
Eine Beschwerde führt nicht zu Nachteilen
Wird eine Beschwerde gemeldet, muss darauf besonders aufmerksam reagiert werden. Den Beschwerdeführenden darf kein Nachteil entstehen. Auf Wunsch wird deshalb eine Beschwerde in der Folge anonym behandelt. Anonym eingereichte Beschwerden werden hingegen nicht behandelt.
Ombudsbüro
Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Erfüllung dieses Kodex und bei schweren mutmaßlichen Verstößen gegen ihn können die von der Mitgliederversammlung eingesetzten Ombudspersonen auch direkt angerufen werden. Diese haben die Aufgabe, den Konflikt einer geeigneten möglichst konsensorientierten Bearbeitung zuzuführen.
Zeitlicher Ablauf einer Beschwerde
Um sicherzustellen, dass die jeweilig Verantwortlichen für das Arbeitsumfeld sofort und angemessen reagieren, herrscht eine Informationspflicht über die Beschwerde binnen zwei Tagen gegenüber dem/der Geschäftsführer/in bzw. dem Vorstand des Vereins und eine Reaktionspflicht gegenüber den Beschwerdeführenden binnen zwei Wochen. Die andere Seite muss gehört werden.
Weiteres Vorgehen
- Die für das Arbeitsumfeld verantwortliche Person wird ermutigt, sich bei der Untersuchung von schweren Vorwürfen Unterstützung einzuholen. Auch dafür stehen die Ombudspersonen zur Verfügung. Dabei muss gegebenenfalls der vertrauliche Charakter der Beschwerde berücksichtigt werden.
- Der/die Verantwortliche des Arbeitsumfeldes schlägt nach Prüfung des Falles dem/der Geschäftsführer/in oder/und dem Vorstand ein angemessenes Vorgehen vor. Diese sind zu einer Reaktion binnen zwei Wochen verpflichtet.
- Auf Wunsch der Geschädigten bemüht sich EIRENE um eine Begegnung zwischen den Beteiligten und ein Aushandeln von Wiedergutmachung.
- Handelt es sich bei den Verstößen gegen den Verhaltenskodex um Verstöße gegen das jeweils geltende Arbeits- und/oder Strafrecht, können arbeitsrechtliche Sanktionen ausgesprochen und/oder Anzeige erstattet werden.